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Wer sollte für die Krankenkassenbeiträge der Verbraucher aufkommen?

Heute schreibe ich über einen Punkt, der mich seit Langem beschäftigt: Wer sollte für die Krankenkassenbeiträge der Verbraucher/Bürger aufkommen? Wie werden wir krank? Durch was und durch wen?
Oftmals sind die Gründe für etwas sehr schwer herauszufiltern, nicht aber in Bezug auf unsere Krankheiten. Es gibt viele wissenschaftliche Berichte und Analysen darüber, was Menschen krank macht!
In Kombination mit Werbung und fehlenden Schutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber, sind Verbraucher oftmals unzureichend geschützt und zu wenig informiert.

Auszug aus dem Gesetz!
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung basiert auf dem Prinzip, dass jemand, der eine Gefahr schafft oder kontrolliert, auch die Verantwortung für Schäden übernehmen sollte, die aus dieser Gefahr entstehen – unabhängig davon, ob er schuldhaft gehandelt hat oder nicht.

Die Gefährdungshaftung hat ihren Ursprung im römischen Recht, wurde aber im Laufe der Zeit weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft angepasst. Heute ist sie ein fester Bestandteil des deutschen Haftungsrechts und findet in einer Vielzahl von Gesetzen Anwendung, wie zum Beispiel im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Die Gefährdungshaftung ist in verschiedenen Gesetzen verankert, die je nach Sachverhalt zur Anwendung kommen können. Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten zwei Gesetze und ihre Anwendungsbereiche in Bezug auf meinen Text:
• Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Nach § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller eines Produkts für Schäden, die durch das Produkt verursacht werden, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte oder unsichere Produkte entstehen.
• Wassergesetz (WHG): Gemäß § 89 WHG haftet der Betreiber einer Anlage, die mit wassergefährdenden Stoffen umgeht, für Schäden, die durch den Umgang mit diesen Stoffen verursacht werden, auch ohne Verschulden."

Bei der Gefährdungshaftung ist kein Verschulden erforderlich; die Haftung ergibt sich allein aus der Tatsache, dass der Schädiger eine Gefahr geschaffen oder kontrolliert hat und daraus ein Schaden entstanden ist.

Im Folgenden führe ich die meiner Meinung nach größten Krankmacher auf:
• Von der Industrie bearbeitete Nahrungsmittel
• Chemikalien in der Natur, Nahrung und im Wasser
• Stress, Panikmache, Lügen, Gewalt etc.
• Das Internet (nicht alles darin, aber vieles). Der springende Punkt ist der, dass seit seiner Entstehung seitens des Gesetzgebers, so gut wie nichts zum Schutz der Gesundheit für die Nutzer unternommen wurde. Als erstes hätte eine Überprüfung stattfinden müssen, die den Grad der militärischen Einmischung offengelegt hätte.
Von Beginn an ist bekannt, dass das Internet seinen Ursprung im Militär hat. Gewalt und viele weitere negative sind krank machende Faktoren und eng mit menschlichen Krankheiten verbunden.

Einzelne Punkte haben viele unterschiedliche Auslöser bzw. Auslösende. Ich möchte nur einige nennen:
• Kriege/Militär: Werkzeug Internet und im Einzelnen "Künstliche Intelligenz" und viele "Onlinedienste", die hauptsächlich zum sammeln und verkaufen von personenbezogenen Daten installiert wurden und werden.
• Medien: Negative Schlagzeilen und Nachrichtentexte, die vor allem Einschaltquoten und Aufrufe steigern sollen und damit Profit, aber wenig mit der Realität zu tun haben oder oftmals zu Gewalt aufrufen.
• Werbung/Produkte: Meist völlig überzogen und unrealistisch wie aus dem Märchenbuch. Wir besitzen Wissen auf globaler Ebene, welche Produkte krank machen.

Warum zahlen Bürger, die keiner der genannten Institutionen, Firmen oder Gruppen angehören Krankenkassenbeiträge, wenn sie selbst nicht für ihre Krankheiten verantwortlich sind?
Wenn nachweislich Medien, ungesunde Nahrung und Gewalt für Krankheiten verantwortlich sind, müssen die Schädiger für die Genesung aller Geschädigten aufkommen!
Im Einzelnen muss geprüft werden, wer in welcher zu welchem Anteil die entstandenen Kosten übernehmen muss.
Jeder der einen Unfall verursacht, wird zu Schadenersatz verdonnert, jeder der einem anderen Schaden zufügt, wird zu Schadenersatz verklagt. Krank machende Produkte, Ereignisse etc. sind nichts anderes als Schaden der veruracht wird und aus diesem Grund auch mit allen Konsequenzen so zu behandeln.

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